Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit
Die Frage, ob hinsichtlich einer Verarbeitungstätigkeit von einer gemeinsamen Verantwortlichkeit oder von einer Auftragsverarbeitung auszugehen ist, kann durchaus äußerst kompliziert sein. Auftragsverarbeitung ist, wer personenbezogene Daten auf Weisung des Verantwortlichen verarbeitet. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit liegt dem entgegen vor, wenn Zweck und Mittel der Verarbeitung von zumindest zwei Verantwortlichen gemeinsam festgelegt werden. Nicht immer lässt sich eine Abgrenzung jedoch zweifelsfrei vornehmen. So waren Fragen der Verantwortlichkeit bereits mehrfach Gegenstand von Entscheidungen des europäischen Gerichtshofs. Entsprechend ist den datenverarbeitenden Stellen zu raten, die Abgrenzung zwischen Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit von einem qualifizierten Experten durchführen zu lassen.