Mit Cookie-Bannern richtig umgehen

Author Image Tobias Struebing | 21. Januar 2024 | 0 Kommentare

Kaum ein Internetnutzer kennt sie nicht, die sogenannten Cookie-Banner. Was jedoch weniger bekannt ist: wie wichtig diese scheinbar lästigen Banner für den Datenschutz im Internet sind. Einfach zuzustimmen, ohne zu lesen, ist deshalb nicht richtig.

Internet cookies technology concept. Tracking website surfing. Cookies on background as metaphor. Flat vector illustration

Cookie-Banner werfen Fragen auf

Viele Internetnutzer und Betreibende von Webseiten sind genervt, berichtet der Digitalverband Bitkom. Betreiber von Webseiten müssen Prozesse und Formulare für ihre Webangebote einführen, um Cookies nutzen zu dürfen. Der Grund: Webseitenanbieter dürfen alle Cookies, die als nicht unbedingt erforderlich gelten, nur mit aktiver Einwilligung setzen, so will es das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz).

Für die Internetnutzenden bedeutet das: Auf Webseiten erscheinen immer mehr Cookie-Banner, die Nutzerinnen und Nutzer können dort die Einwilligung zu Cookie-Einsätzen geben oder verweigern. Bei den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz gehen Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern ein, was es mit den Cookie-Bannern auf sich hat und wie sie sich verhalten sollen.

Nutzen Sie die Cookie-Banner zu Ihrem Vorteil?

Die Lösungen finden Sie am Ende des Beitrags.

Frage 1: Cookie-Banner sind ein Hindernis beim Online-Shopping. Stimmt das?

  1. Nein, denn wenn Cookies für die Warenkorb-Funktion nötig sind, braucht es keine Cookie-Banner.
  2. Ja, wer nicht zustimmt, kann nicht mehr im Online-Shop einkaufen.

Frage 2: Cookie-Banner verhindern jedes Online-Tracking. Stimmt das?

  1. Ja, wo die Banner auftauchen, gibt es kein Nachverfolgen der Nutzeraktivitäten.
  2. Nein, teilweise fehlen die Cookie-Banner für Tracking-Cookies, teilweise funktionieren die Banner auch nicht richtig.

Cookie-Banner müssen nicht immer sein

Nicht jeder Einsatz von Cookies ist einwilligungsbedürftig, so die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem Urteil klargestellt, dass nur für Cookies, die nicht zur Bereitstellung der Webseite oder App erforderlich sind, eine aktive Einwilligung der Webseitenbesucher erforderlich ist.

Für die Nutzerinnen und Nutzer hat dies Datenschutz-Vorteile: Jeder kann nun erfahren, welche Informationen zur Nutzung der Anbieter erheben möchte. Jede und jeder kann in diese Datensammlung einwilligen oder sie ablehnen. Damit können Internetnutzer selbst entscheiden, welche Daten Webseitenbetreiber über sie verarbeiten.

Für technisch notwendige Cookies müssen die Anbieter die Nutzer nicht um ihre ausdrückliche Erlaubnis fragen. Das können Cookies sein, die dafür sorgen, dass bei einem Online-Shop der Warenkorb dem Nutzer zugeordnet bleibt, während er weiter einkauft oder später den Einkauf fortsetzt.

Andere Cookies dürfen nur eingesetzt werden, wenn eine sogenannte „informierte Einwilligung“ des Nutzers vorliegt. Ist dem nicht so und der Cookie-Einsatz erfolgt ohne wirksame Einwilligung, ist die Datenverarbeitung rechtswidrig. Dann können die Datenschutz-Aufsichtsbehörden sie untersagen und mit Geldbußen ahnden.

Cookie-Banner ernst nehmen

Stören Sie sich als Internetnutzer also nicht an den Cookie-Bannern, sondern sehen Sie die Transparenz und die Wahlfreiheit positiv. Allerdings gibt es auch Cookie-Banner, die mehr versprechen, als sie halten. So dürfen die Webseitenbetreiber Cookies erst setzen, wenn der Nutzer seine Einwilligung erteilt hat, weder vorher noch ohne Einwilligung. Tatsächlich aber gibt es viele Cookie-Banner, die um Erlaubnis fragen, aber die Entscheidung nicht abwarten oder respektieren.

Die Datenschützer führen entsprechende Überprüfungen bei Webseiten durch, um die Privatsphäre der Internetnutzer zu schützen. Gehen Sie deshalb als Internetnutzer bewusst mit den Cookie-Bannern um. Diese Banner sind letztlich Teil Ihrer informationellen Selbstbestimmung. Jede und jeder soll selbst darüber entscheiden können, welche personenbezogenen Daten er oder sie von sich preisgeben möchte und wer sie verwenden darf.

Und hier die Lösungen für die Quizfragen:

Lösung Frage 1: Die Antwort 1. ist richtig. Cookies, die funktional benötigt werden, wie beim Warenkorb in einem Online-Shop, bedürfen nicht der Einwilligung. Wohl aber solche, die ein Online-Shop einsetzen möchte, um ein Nutzerprofil zum Surfverhalten des Kunden oder der Kundin anzulegen. Überlegen Sie hier als Nutzer oder Nutzerin genau, ob Sie das möchten oder nicht.

Lösung Frage 2: Die Antwort 2. ist richtig. Es gibt bereits viele Cookie-Banner, aber nicht alle sind vollständig in den Informationen. Teilweise werden auch Cookies gesetzt, bevor man einwilligt oder obwohl man widerspricht. Das macht Cookie-Banner aber nicht überflüssig, sondern es zeigt, wie wichtig richtig umgesetzte Cookie-Banner sind und wie wichtig der bewusste Umgang mit ihnen ist. Einfach immer zuzustimmen, sollte auch im Internet nicht zur täglichen Praxis gehören, der Datenschutz im Internet ist entscheidend. Nutzen Sie Ihre Wahlfreiheit und informieren Sie sich über die geplante Datenverarbeitung. Es geht um die eigene Privatsphäre, die unter heimlichem Online-Tracking leiden kann.

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