Datenschutz Umsetzungsgesetzes

In der Nacht zum 28.6.2019 hat der Bundestag das zweite Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz verabschiedet. Das zweite Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz enthält bereichskonkretisierende Klarstellungen und macht verstärkt von den in der DSGVO vorgesehenen Spezifizierungsklauseln gebraucht. Insbesondere wurden die Anforderung, ab welcher Unternehmensgröße ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist, abgeschwächt. Zukünftig ist ein Datenschutzbeauftragter nur dann zu bestellen, wenn mehr als 20 Mitarbeiter fortlaufend mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betreut sind. Unabhängig von der Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, macht die Bestellung eines solchen jedoch regelmäßig schon vorher Sinn um die Legalität der Datenverarbeitung im Unternehmen sicherzustellen und Haftungsrisiken zu vermeiden.

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