Löschung von Daten und gesetzliche Aufbewahrungspflichten

Die Implementierung eines Löschungskonzepts, welches einerseits den Anforderungen der DSGVO genügt und andererseits die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten beachtet kann durchaus zur Herausforderung werden. Die Verantwortlichen sehen sich hier regelmäßig einem schmalen Grat zwischen den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, den Löschungspflichten nach der DS GVO und den Löschungsbegehren der betroffenen Personen ausgesetzt. Unsere Datenschutzbeauftragten implementieren Ihnen auf Wunsch ein praktikables Löschungskonzept, welches sowohl den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten als auch der DSGVO genügt und somit eine Compliance Ihres Unternehmens sowohl hinsichtlich des Datenschutzes als auch betreffend der übrigen Gesetze in jedem Fall sichergestellt ist.

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