Privacy Shield II – noch ist Geduld angesagt!

Author Image Tobias Struebing | 18. September 2022 | 0 Kommentare

Das „Privacy Shield“ war als Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen in die USA sehr beliebt. Der Europäische Gerichtshof hat ihn im Juli 2020 für unwirksam erklärt. Eine verbesserte Neufassung soll möglichst bald kommen. Vor Ende des Jahres 2022 sollte man darauf aber lieber nicht hoffen.

Eine Grundsatzeinigung ist gelungen

Die EU und die USA haben eine grundsätzliche Einigung darüber erzielt, wie ein neues Privacy-Shield-Modell aussehen soll. Es soll die rechtlichen Schwächen beheben, an denen der ursprüngliche Privacy Shield beim Europäischen Gerichtshof gescheitert ist. Das haben US-Präsident Biden und die Präsidentin der EU-Kommission, Frau von der Leyen, am 25. März 2022 persönlich gemeinsam verkündet.

EU-Bürger erhalten Rechtsschutz gegen US-Geheimdienste

Wesentliches Kernstück des neuen Modells soll eine Verbesserung des Rechtsschutzes für EU-Bürger gegenüber US-Geheimdiensten sein. Präziser gesagt geht es darum, einen solchen Rechtsschutz erstmals einzuführen. Bisher können sich EU-Bürger gegen Zugriffe auf ihre persönlichen Daten durch US-Geheimdienste nämlich im Normalfall überhaupt nicht gerichtlich wehren.

Dafür ist sogar ein neues Gericht vorgesehen

Das soll sich künftig ändern. Dazu soll in den USA ein neues Gericht auf Bundesebene entstehen, bei dem EU-Bürger Rechtsschutz gegen die US-Geheimdienste beantragen können. Es soll „Data Protection Review Court“ heißen. Zu den Einzelheiten halten sich die Beteiligten noch bedeckt. Sie sollen in den nächsten Monaten ausgearbeitet werden.

Was das genau heißt, bleibt abzuwarten

Wie so oft steckt auch hier der Teufel im Detail. Selbstverständlich werden die Geheimdienste dem Gericht ihre Tätigkeit nur begrenzt darlegen müssen. Und selbstverständlich werden Betroffene nicht alles erfahren können, was sie gern wüssten. Der Rechtsschutz, den dieses Gericht gewährt, wird den in Europa üblichen Rechtsschutz mit Sicherheit nicht eins zu eins kopieren. Aber es wird – anders als bisher – überhaupt Rechtsschutz für EU-Bürger geben.

Die nationale Sicherheit der USA wird wichtig bleiben

Gespannt darf man auf die Maßstäbe sein, nach denen das Gericht entscheiden soll. Bisher heißt es nur allgemein, es solle darüber entscheiden können, ob bestimmte Eingriffe „geeignet und verhältnismäßig“ sind. Diese Formulierung knüpft an Begriffe an, die der Europäische Gerichtshof verwendet. Er hat sinngemäß kritisiert, dass nach dem Recht der USA persönliche Belange einzelner Betroffener zu pauschal gegenüber den Bedürfnissen der nationalen Sicherheit zurückstehen müssen.

Vorgesehen ist eine Adäquanzentscheidung der EU

Die Änderungen im US-Recht sollen den Weg dafür frei machen, dass die Europäische Kommission die Gleichwertigkeit des Datenschutzes in den USA und des Datenschutzes in der EU feststellen kann. Das soll in einer förmlichen „Adäquanzentscheidung“ geschehen. Schon die dafür notwendigen Verfahrensabläufe in den EU-Institutionen werden mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Es wird wieder ein Registrierungsverfahren geben

Allerdings können sich Unternehmen nicht „einfach so“ auf die künftige Adäquanzentscheidung berufen. Wie schon beim ursprünglichen Privacy Shield müssen sie sich dazu förmlich registrieren lassen. Dabei müssen sie sich verpflichten, die Vorgaben des Privacy Shield zu beachten. Eine Registrierung ist nur für US-Unternehmen möglich. Registrieren lassen müssen sich also die Geschäftspartner von Unternehmen in der EU, nicht dagegen die Unternehmen in der EU selbst. Aber auch das war schon früher so.

Ist das Glas nun halb voll oder halb leer?

Ein Sprichwort sagt, dass Optimisten und Pessimisten ein- und dasselbe Glas als halb voll bzw. halb leer ansehen. Dies beschreibt die derzeitige Situation rund um den „Privacy Shield II“, wie es manche inoffiziell schon nennen, wohl recht gut:

  • Halb leer ist das Glas deshalb, weil die politische Grundsatzeinigung im Augenblick für Datenübermittlungen in die USA noch keine praktischen Auswirkungen hat. Dies wird erst der Fall sein, wenn die Grundsatzeinigung rechtlich umgesetzt ist.
  • Andererseits kann man das Glas mit Fug und Recht als halb voll ansehen. Denn dass es überhaupt zu einer politischen Einigung gekommen ist, hat viele überrascht.

Der Weg zum Europäischen Gerichtshof wird sicher wieder beschritten

Wenn die neue Regelung irgendwann gilt, wird sie sehr schnell Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof sein. Dies sehen alle Beobachter so. Man darf gespannt sein, wie der Gerichtshof dann entscheiden wird. Doch zunächst einmal gilt es, den detaillierten Inhalt des verbesserten Privacy Shield abzuwarten.


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