Wenn der Firmen-Rechner streikt: Private Geräte als Notfallstrategie?
Der Rechner, den der Arbeitgeber zur Verfügung gestellt hat, fährt nicht hoch. Doch es steht eine dringende Projektarbeit an. Da kommt schnell der Gedanke, das private Notebook zu nutzen. Es handelt sich ja um einen Notfall. Doch stimmt dann auch der Datenschutz?
Immer wenn es eilig ist
Wie könnte es anders sein? Um elf Uhr soll das Konzept bei der Abteilungsleiterin sein, aber der PC, den der Arbeitgeber für die Tätigkeit im Homeoffice bereitgestellt hat, startet nicht. Nur noch zwei Stunden bis zur Abgabe.
Eigentlich ist die Nutzung privater IT-Geräte bei der Heimarbeit ja nicht erlaubt. Der Arbeitgeber hat daher extra spezielle PCs angeschafft und den Beschäftigten nach Hause liefern lassen. Aber jetzt ist eine Art Notfall eingetreten: Der Firmen-Computer will nicht, da könnte man doch das private Gerät nutzen. So zumindest die Idee, die einem in den Kopf kommt. Immerhin war das private Notebook ja teuer, es ist schon sehr professionell, muss man sagen …
Der PC-Streik und die Folgen
Wer einfach das private Notebook verwendet, um das Konzept fertigzustellen, hält vielleicht die gesetzte Frist zur Abgabe ein – doch er verstößt gegen die Richtlinien, die der Arbeitgeber für die Arbeit im Homeoffice aufgestellt hat.
Gehen Sie nicht davon aus, dass die „Frist“ alle Mittel heiligt. Das Konzept ist zwar möglicherweise pünktlich bei der Abteilungsleiterin. Aber das vertrauliche Konzept mit den Kundendaten ist auf einem privaten Gerät gelandet. Sie haben es dort bearbeitet und von dort per Mail verschickt.
Der Arbeitgeber hat die Nutzung des privaten Geräts nicht einfach so verboten. Es gibt gute Gründe dafür. Der Arbeitgeber hat keinen Überblick darüber,
- ob das private Notebook mit allen Updates versehen ist,
- ob die Sicherheitssoftware darauf den Anforderungen entspricht,
- ob der Mail-Versand geschützt erfolgt oder
- ob das private Notebook zum Beispiel so eingestellt ist, dass alle Dateien darauf automatisch zur Datensicherung in eine Cloud übertragen werden, die nicht den Vorgaben des Datenschutzes entspricht.
Erst fragen und Schutz sicherstellen
Wer ohne Rücksprache von den Sicherheitsrichtlinien des Arbeitgebers abweicht, muss mit Ärger rechnen, auch wenn es um ein dringendes Konzept geht und wenn man für den Notfall eine Ausnahme machen wollte.
Sichern Sie sich grundsätzlich immer selbst ab und fragen Sie die Vorgesetzten, ob Sie das private Gerät für diesen Fall ausnahmsweise nutzen dürfen. Denken Sie dann aber auch an die Absicherung der Daten.
So sollte der Arbeitgeber die Nutzung privater IT, auch BYOD (Bring Your Own Device) genannt, wenn überhaupt nur dann genehmigen, wenn die Maßnahmen für Sicherheit und Datenschutz bei dem Gerät stimmen. Es muss die gleiche hohe Sicherheit herrschen, als wenn Sie den Firmen-PC nutzen würden.
Genehmigt der Arbeitgeber die Ausnahme, müssen alle Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die den Zugang auf das Firmennetzwerk absichern und die dafür sorgen, dass keine betrieblichen Daten auf den privaten Geräten zurückbleiben.
Wenn Ausnahme, dann aber nicht die Regel
Hat der Arbeitgeber einmal zugelassen, dass Sie Ihr privates Gerät nutzen, darf sich daraus aber keine Regel entwickeln, weil Sie zum Beispiel mit dem privaten Notebook lieber arbeiten würden.