Was ist Scoring?
„Scoring-Verfahren“ und „Score-Werte“ sind aus der Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Meist geht es dabei um die Einschätzung der Kreditwürdigkeit. Und Kredit nimmt man viel häufiger in Anspruch, als vielen bewusst ist.
Kredit ist häufiger als zunächst vermutet
Wer bei einer Bank einen Ratenkredit aufnimmt, ist sich darüber klar: Den Kredit bekommt er von der Bank nur, wenn er auch kreditwürdig ist. Aber wenn er mit einem Händler eine Ratenzahlung vereinbart, gilt das genauso. Und wer einen Handyvertrag abschließt, nimmt ebenfalls Kredit in Anspruch. Schließlich zahlt er die Rechnung immer erst im Nachhinein.
Die Kreditwürdigkeit ist ein wichtiger Aspekt
Wer Kredit gewährt, steht vor dem Problem, die Kreditwürdigkeit seines Vertragspartners zuverlässig einzuschätzen. Das bloße Bauchgefühl ist dabei ein schlechter Ratgeber. Nötig sind rationale Kriterien, die sich objektiv nachvollziehen lassen.
Score-Werte ermöglichen objektive Aussagen
An dieser Stelle kommen Score-Werte ins Spiel. Sie knüpfen an Tatsachen an, die Rückschlüsse auf die Kreditwürdigkeit erlauben. Hierzu ein Beispiel: Wer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht, wird seltener zahlungsunfähig als jemand, dessen Arbeitsverhältnis befristet ist. Ob diese Aussage stimmt, muss der Kreditgeber im Ernstfall mit statistischen Methoden nachweisen.
Sie müssen auf aussagekräftigen Tatsachen beruhen
Aus der Sicht des Datenschutzes ist zunächst wichtig, welche Tatsachen in einen Score-Wert einfließen dürfen. Stets muss es sich um Faktoren handeln, deren Eignung sich nachprüfen lässt. Praktisches Beispiel: frühere Kredite, die der Kreditnehmer ordnungsgemäß zurückgezahlt hat.
Es dürfen aber auch allgemeine Erfahrungen einfließen. So wäre es etwa denkbar, dass Hauseigentümer Kredite zuverlässiger zurückzahlen als Personen, die keine Hauseigentümer sind. Genausogut könnte es aber umgekehrt sein. Grund hierfür könnte sein, dass Hauseigentümer wegen der Belastungen durch das Haus über weniger Geld verfügen. Wie auch immer: Solche Aussagen müssen sich mit statistischen Mitteln begründen lassen.
Diskriminierungen sind verboten
Äußerst umstritten ist es, ob berücksichtigt werden darf, in welchem Stadtviertel oder in welcher Straße jemand wohnt. Ein solcher Ansatz kann schnell zu einer unzulässigen Diskriminierung führen.
Besonders deutlich wird dies an folgendem Beispiel: In einem bestimmten Haus wohnen mehrere Personen, die in der Vergangenheit Kredite nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt haben. Jemand zieht neu in dieses Haus. Der Rückschluss, dass auch diese Person Kredite nicht ordnungsgemäß zurückzahlen wird, würde sie unzulässig diskriminieren.
Ein Score-Wert ist ein Punktwert
Für jedes einzelne Merkmal der Kreditwürdigkeit werden Bewertungspunkte vergeben. Die Summe dieser Bewertungspunkte ist der Score-Wert. Der Kreditgeber entscheidet, wie hoch der Wert sein muss, damit er noch einen Kredit gewährt. Hier darf jeder Kreditgeber seine eigenen Maßstäbe anlegen. Welches Risiko er noch eingehen will und welches nicht mehr, ist Teil seiner Geschäftspolitik.
Auskunfteien berechnen ihn als Dienstleister
Die wenigsten Kreditgeber berechnen Score-Werte selbst. Dazu fehlt ihnen in aller Regel das Know-how. Sie schalten deshalb Auskunfteien als Dienstleister ein. Sehr bekannt ist in diesem Zusammenhang die SCHUFA. Es gibt aber auch kleinere Auskunfteien, die beispielsweise nur für bestimmte Branchen tätig sind.
Die Rechtsprechung zu Auskunfteien ist detailliert
Das Geschäftsmodell der Auskunfteien ist vom Grundsatz her datenschutzrechtlich in Ordnung. Sie müssen jedoch eine Vielzahl von Grundsätzen beachten, die sich aus Entscheidungen von Gerichten ergeben. Das gilt beispielsweise dafür, wie lange negative Tatsachen berücksichtigt werden dürfen. Auch hier gibt es so etwas wie ein Recht auf Vergessen. Zu früh darf dieses Vergessen aber nicht einsetzen. Sonst gefährdet das die berechtigten Interessen von Kreditgebern.
Betroffene haben Anspruch auf Auskunft
Wer von einem Score-Wert betroffen ist, kann Auskunft über den Score-Wert verlangen. Er kann auch Auskunft darüber verlangen, welche Tatsachen verwendet wurden, um den Score-Wert zu ermitteln. Die Berechnungsmethode im Einzelnen zählt allerdings zu den Geschäftsgeheimnissen. Darüber kann eine betroffene Person keine Auskunft verlangen. Score-Werte werden jedes Jahr millionenfach erstellt. Gemessen daran gibt es erfreulich wenige berechtigte Beschwerden.